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DIE ALLGEMEINEN REGELN |
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Über das Regelwerk
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Die Regeln beim Strandsegeln werden erstellt und herausgegeben von der FISLY (Federation International de Sand et Landyachting), Weltverband der Strand- und Landsegler.
Dieses Regelwerk ist verbindlich für alle Strandsegelklassen, derzeit verbreitet die Klassen 2,3 sowie 5, S ("Standart"), Klasse 7 und Klasse 8 (Kite-Buggy) Im Folgenden sind eine kurze Einführung sowie ergänzende Kommentare zu finden. Der Anspruch auf Vollständigkeit findet sich hier natürlich nicht.
Diese Regelwerk ist gültig (siehe Art.1) für alle, die Segeln auf dem Strand oder Land betreiben und teilt sich in 3 Abschnitte: Sailing Rules Racing Rules Annex , hier besonders hervorzuheben die Spezifikationen der einzelnen Segelklassen.
Grundsätzlich gelten diese Regeln für alles, was per Definition (siehe Art.3 (1)) ein Strandsegler ist.
In Deutschland ist, wie in allen anderen Ländern auch, ein Segelschein vorgeschrieben. Dieses ist ein spezieller Führerschein für Land- und Sandsegler. Ein offizielles DSV Patent!
Desweiteren sind alle Strandsegler in Deutschland verpflichtet, eine spezielle Haftplichtversicherung abzuschliessen, welche ausdrücklich das Risiko des Strandsegelns deckt. Dieses beantwortet auch die vielgestellte Frage, ob man Strandsegler mieten kann. Die Geschwindigkeiten, die beim Strandsegeln erreicht werden, lassen eine Vermietung wie bei einem Tretboot oder Fahrrad nicht zu
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